Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
238-878-4/14808-60-7
Name der Chemikalie
Silica, crystalline
Konzentration
19,9-24
Allgemeine Information
Version
5.3
Überarbeitet am
2026-01-14
Produktidentifikator
epple 07153-neu
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Gießharz zum Verguß elektronischer und sonstiger Baugruppen
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 228 / 19 240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
E. Epple & Co. GmbH
E-Mail-Addresse
labor@epple-chemie.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.2. Kennzeichnungselemente
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
Achtung
Gefahrenhinweise
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Sicherheitshinweise
P261 Einatmen von Dampf vermeiden. P280 Schutzhandschuhe tragen. P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P333 + P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P501
Enthält
Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Fettsäuren, Tallöl- Verbindungen mit Oleylamin Fettsäuren, C18-ungesättigt, Trimere, Verbindungen mit Oleylamin Ergänzende Gefahrenmerkmale nicht anwendbar
2.3 Sonstige Gefahren
Es liegen keine Informationen vor. Dieses Produkt enthält alveolengängiges Quarz. In der vorliegenden physikalischen Form (flüssig/pastös) und bei der Verarbeitung des Produktes entstehen keine Stäube, daher ist eine Inhalation nicht zu erwarten. Eine Einstufung und Kennzeichnung mit STOT RE 1 / H372 ist daher nicht notwendig. Je nach Handhabung und Verwendung (z.B. Schleifen) ist die Bildung luftübertragenen alveolengängigen Kristallinen Siliziumdioxides möglich. Lang andauernder und/oder intensives Einatmen von alveolengängigem kristallinem Siliziumdioxid kann eine Staublungenkrankheit (Silikose) verursachen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]. Skin Sens. 1 / H317 Sensibilisierung von Atemwegen oder Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Haut