Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
227-062-3/5625-90-1
Name der Chemikalie
N,N′-Methylenebismorpholine
Konzentration
<2,5%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-05-02
Produktidentifikator
Bohrölkonzentrat E-COLL
CAS-Nr.
5625-90-1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
SU21 Verbraucherverwendungen: Private Haushalte / Allgemeinheit / Verbraucher SU22 Gewerbliche Verwendungen: Öffentlicher Bereich (Verwaltung, Bildung, Unterhaltung, Dienstleistungen, Handwerk)
NOTRUFNUMMERN:
Giftinformationszentrum Mainz
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
E/D/E - Einkaufsbüro Deutscher Eisenhändler GmbH
E-Mail-Addresse
sdb@ede.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS07 Eye Irrit. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung. Skin Sens. 1 H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS07
Signalwort
Achtung
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
N,N'-Methylenbismorpholin
Gefahrenhinweise
H319 Verursacht schwere Augenreizung. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. (Fortsetzung auf Seite 2) DE (Fortsetzung von Seite 1) P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *