Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
222-072-4/3336-58-1
Name der Chemikalie
Trifluoroacetic acid--ammonia (1/1)
Konzentration
3-10
Allgemeine Information
Version
2.00
Überarbeitet am
2025-11-18
Produktidentifikator
3M Dyneon PFE 301C
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Katalysator für klare Perfluorelastomer-Systeme
NOTRUFNUMMERN:
0049 (0)8679 7-2222
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
DYNEON GmbH
E-Mail-Addresse
mdyneon2@mmm.com
GHS-Informationen
Signalwort
ACHTUNG
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
ACHTUNG. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: GHS07 (Ausrufezeichen)
Gefahrenhinweise
(H-Sätze) H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise
(P-Sätze)
Antwort
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
2.3 Sonstige Gefahren
Kann Verbrennungen verursachen. Dieses Material enthält keine Stoffe, die als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) bewertet werden.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
CLP VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Zur Einstufung der Gesundheitsgefahren und Umweltgefahren dieses Materials wurde die Berechnungsmethode auf Basis der Bestandteile angewandt; außer in Fällen, in denen Testdaten verfügbar sind oder die physikalische Form die Einstufung beeinflusst. Die Einstufung(en), die auf Testdaten oder physikalischer Form basieren, sind nachstehend gegebenenfalls angegeben. Dieses Material wurde auf Augenschädigung/-reizung getestet, und die Testergebnisse spiegeln sich in der zugewiesenen Einstufung wider. Dieses Material wurde hinsichtlich der Ätz-/Reizwirkung auf die Haut getestet, und die Testergebnisse erfüllen nicht die Kriterien für eine Einstufung. Einstufung: Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 2 - Eye Irrit. 2; H319 Den vollständigen Text der hier verwendeten H-Sätze finden Sie in Abschnitt 16 dieses Sicherheitsdatenblattes. 2.2. Kennzeichnungselemente CLP VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Signalwort ACHTUNG. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: GHS07 (Ausrufezeichen) Gefahrenpiktogramm(e) Gefahrenhinweise (H-Sätze): H319 Verursacht schwere Augenreizung. Sicherheitshinweise (P-Sätze) Reaktion: P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. 2.3. Sonstige Gefahren Kann Verbrennungen verursachen. Dieses Material enthält keine Stoffe, die als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) bewertet werden. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen 3.1. Stoffe Nicht anwendbar. 3.2. Gemische Chemischer Name Identifikator(en) % Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Propanimidamid, 2,2,3,3-Tetrafluor-3- CAS-Nr. 1003297-55-9 80 - 100 Bestandteil ohne Einstufung nach (trifluormethoxy)-, 2,2,2-Trifluoracetat EG-Nr. ELINCS 472- Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (1:1) 280-6 REACH Registrierungsnr. 01- 0000019797-52 Ammoniumtrifluoracetat CAS-Nr. 3336-58-1 3 - 10