Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
259-627-5/55406-53-6
Name der Chemikalie
3-Iodo-2-propynylbutylcarbamate
Konzentration
0<=x%<1
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2022-01-28
Produktidentifikator
OWATROL TEXTROL
CAS-Nr.
55406-53-6
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
DURIEU S.A
E-Mail-Addresse
info@durieu.com
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H412
Harmful to aquatic life with long lasting effects
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Erfüllt die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und deren Adaptationen. Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen (EUH066). Kann allergische Reaktionen hervorrufen (EUH208). Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 3 (Aquatic Chronic 3, H412). Dieses Gemisch birgt kein physikalisches Risiko. Siehe Empfehlungen zu anderen Produkten vor Ort.
2.2. Kennzeichnungselemente
Das Gemisch wird zerstäubt verwendet. Erfüllt die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und deren Adaptationen.
Weitere Informationen
EUH208
Enthält
3-IOD-2-PROPYNYL BUTYLCARBAMAT. Kann allergische Reaktionen hervorrufen
Gefahrenhinweise
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Entsorgung P501 Dispose of contents/container to ...
Verhütung
P260 Dampf nicht einatmen. P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Antwort
P301 + P330 + P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Mischung enthält keine “sehr besorgniserregenden Stoffe" (SVHC) >= 0,1 % veröffentlich durch die European Chemical Agency (ECHA) gemäss dem Artikel 57 des REACH: http://echa.europa.eu/fr/candidate-list-table Die Mischung entspricht nicht den an den PBT- und vPvB-Mischungen angewandten Kriterien, entsprechend dem Anhang XIII der REACH-Richtlinie (EG) Nr. 1907/2006.