Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
136-23-2
Name der Chemikalie
Zinc bis(dibutyldithiocarbamate)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2012-11-29
Produktidentifikator
Novoproof Kleber FA
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Klebstoff
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
DURAPROOF technologies GmbH
E-Mail-Addresse
Dieter.Langendoerfer@duraproof.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H319, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS02 Flamme Flam. Liq. 2 H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. GHS07 Eye Irrit. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung. Aquatic Chronic 3 H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG F; Leichtentzündlich R11: Leichtentzündlich. R52/53-67: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung. Wirkt narkotisierend.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. · Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: F Leichtentzündlich
R-Sätze
11 Leichtentzündlich. 52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
S-Sätze
9 Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. 16 Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 33 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. 43 Zum Löschen Sand, Kohlendioxid oder Pulverlöschmittel, kein Wasser verwenden 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.
Enthält
Zinkbis(dibutyldithiocarbamat). Kann allergische Reaktionen hervorrufen
Weitere Informationen
Ab 1. Juli 2003 sollen alle Organisationen innerhalb der EU wo ein Explosionsrisiko existiert unter Einhaltung der neue Richtlinie ATEX 137(Richtlinie 1999/92/EG) arbeiten. Hiermit sind alle Situationen erfasst, in denen Personen einem Explosionsrisiko ausgesetzt sind. Die Richtlinie regelt nicht die Verwendung von Geräten in einer explosionsgefährdeten Atmosphäre. Diese Verwendung von Geräten wird jedoch durch die Richtlinie 94/9/ EG(ATEX 95) geregelt.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Nicht anwendbar
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *