Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
10043-35-3
Name der Chemikalie
Borsäure Borsäure
Konzentration
N/A
EC/CAS
233-139-2
Name der Chemikalie
Borsäure Borsäure
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2012-03-06
Produktidentifikator
Boric acid
1.3 Synonyme:
Acidum boricum
1.2 Chemische Bezeichnung:
Borsäure
CAS-Nr.
10043-35-3
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Gewerbliche Nutzung Spezifikation für den Nur für professionell Gebrauch. Duchefa Biochemie B.V. Producten sind industriellen/professionellen Gebrauch ausschieslich geeignet für in Vitro Labor Research
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
Hersteller / Lieferant
Duchefa Biochemie B.V
NOTRUFNUMMERN:
Supplier contact information
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Duchefa Biochemie B.V
E-Mail-Addresse
info@duchefa.nl
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H360FD
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H360FD
May damage fertility; May damage the unborn child
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Reproduktionstoxizität, Kategorie 1B H360FD
Gefahrenhinweise
Siehe Abschnitt 16 Spezifische Konzentrationsgrenzwerte: (C >= 5,5) Repr. 1B, H360FD : H360FD - Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
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2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Zusätzliche KennzeichnungZusätzlich anzugebende Einstufung(en)
Gefahrenpiktogramme
GHS08
Signalwort
Gefahr
Sicherheitshinweise
P201 - Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P202 - Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P308+P313 - BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.