Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
208-432-3/528-44-9
Name der Chemikalie
trimellitic acid
Konzentration
≤3
EC/CAS
209-008-0/552-30-7
Name der Chemikalie
Benzene-1,2,4-tricarboxylic acid 1,2-anhydride
Konzentration
<1
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-12-18
Produktidentifikator
URALAC P 3250
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Für die Herstellung von Beschichtungen verwendetes Harzsystem
Hersteller / Lieferant
DSM Coating Resins B.V
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
DSM Coating Resins B.V
E-Mail-Addresse
DSMRESINS.SDS@dsm.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
Produkt definition
Gemisch
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Eye Irrit. 2, H319 Aquatic Chronic 3, H412 Das Produkt ist als gefährlich eingestuft gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 und deren Änderungen. Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze.
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H319 - Verursacht schwere Augenreizung. H412 - Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Enthält 1,2,4-Benzoltricarbonsäure-1,2-anhydrid. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Sicherheitshinweise
Allgemein : Nicht anwendbar.
Verhütung
P280 - Augenschutz oder Gesichtsschutz tragen. P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P264 - Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
Antwort
P305 + P351 + P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P337 + P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztliche Hilfe anfordern.
Lagerung
Nicht anwendbar.
Entsorgung
P501 - Inhalt und Behälter in Übereinstimmung mit allen lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Gesetzen entsorgen.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt entspricht : Diese Mischung enthält keine Substanzen, die als PBT- oder vPvB-Stoffe eingestuft den Kriterien für PBT- oder werden. vPvB-Stoffen gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Andere Gefahren
Kann bei Dispersion ein explosionsgefährliches Staub-Luft-Gemisch bilden. Das Handhaben bzw. die Verarbeitung dieses Materials kann Staub erzeugen, der eine mechanische Reizung der Augen, der Haut, der Nase und des Rachens bewirken kann.