Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
7440-47-3
Name der Chemikalie
Chromium; chromic acid and its salts
Konzentration
N/A
EC/CAS
7440-02-0
Name der Chemikalie
Nickel
Konzentration
N/A
EC/CAS
231-157-5
Name der Chemikalie
Chromium; chromic acid and its salts
Konzentration
N/A
EC/CAS
231-111-4
Name der Chemikalie
Nickel, Metall (790/2009)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-02-18
Produktidentifikator
Mn
Hersteller / Lieferant
DRATEC GmbH
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
DRATEC GmbH
E-Mail-Addresse
tssicherung@dratec.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317, H351, H372
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
Gefahrenkategorien
Sensibilisierung der Atemwege/Haut: Sens. Haut 1 Karzinogenität: Karz. 2 Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition): STOT wdh. 1
Gefahrenhinweise
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Kann vermutlich Krebs erzeugen. Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition
Ergänzende Gefahrenhinweise
Als Erzeugnis ist das Produkt nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen nicht kennzeichnungspflichtig. Obwohl dieses Produkt nicht kennzeichnungspflichtig ist, empfehlen wir, die Sicherheitsratschläge zu beachten. Metalle in kompakter Form, Legierungen, polymerhaltige Gemische und elastomerhaltige Gemische erfordern — obwohl sie nach den Kriterien dieses Anhangs (Anhang I GHS) als gefährlich eingestuft wurden — kein Kennzeichnungsetikett nach diesem Anhang, wenn mit ihnen in der Form, in der sie in Verkehr gebracht werden, keine Gefahr für die menschliche Gesundheit bei Einatmen, Verschlucken oder Hautkontakt und keine Gewässergefährdung verbunden ist . Vielmehr muss der Lieferant den nachgeschalteten Anwendern oder Händlern die Informationen im Sicherheitsdatenblatt bekanntgeben.
Gefahrenpiktogramme
GHS07 GHS08
Signalwort
Gefahr
Sicherheitshinweise
P285 Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen.. P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P501 Inhalt/Behälter einer Entsorgungsanlage, unter Einhaltung der nationalen und lokalen Vorschriften, zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Bei Schweiß- und Lötprozessen können Spritzer entstehen, geschmolzenes Metall und UV/ IR Hitze kann Verbrennungen oder Feuer verursachen. IARC und NIOSH sind folgender Meinung: Bei Schweiß- und Lötprozessen gebildete Metalldämpfe und Rauche stehen unter Verdacht Krebs zu verursachen. Das Einatmen von Dämpfen und Rauchen, die beim Schweißen/Löten entstehen, können Gießfieber verursachen. Symptome können nach 4 - 12 Stunden auftreten. (Kopfschmerzen, Schwindel, Trockenheit, Husten, Übelkeit und Fieber). Längeres Einatmen von Dämpfen/Rauchen, die beim Schweißen/Löten entstehen, kann Reizungen der Atemwege verursachen. Schweissrauche (nicht anderweitig spezifiziert) werden vom IARC (International Agency for the Research on Cancer) und vom NIOSH ((National Institute for Occupational Safety and Health) als krebserzeugend betrachtet, ohne weitere Kategorisierung. IARC - International Agency for Research on Cancer NIOSH - National Institute for Occupational Safety and Health