Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
7429-90-5
Name der Chemikalie
Aluminium
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-02-18
Produktidentifikator
Legierung
Stoffname
pre.Reach Nr
CAS-Nr.
7429-90-5
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
DRATEC GmbH
E-Mail-Addresse
tssicherung@dratec.de
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Erzeugnis LD50 oral, Ratte: > 10.000 mg/kg * LD50 dermal, Kaninchen: > 10.000 mg/kg LC50 inhalativ, Ratte: > 6,8 mg/l, 4 h Exposition. * Untersuchungen im Institut für Toxikologie der Bayer AG Kaninchenaugen: Nicht reizend. Kaninchenhaut (24 h): Nicht reizend. TiO2-Pigmente reizen die Haut nicht, können aber, wie alle feinen Partikel, Feuchtigkeit und natürliche Fette von der Hautoberfläche aufnehmen. Bei einer längeren Exposition sollten Schutzhandschuhe und Schutzkleidung getragen werden. Keine Sensibilisierung festgestellt.
Weitere Informationen
Bei sachgemäßem Umgang und Einhaltung der arbeitshygienischen Vorschriften sind bisher keine Gesundheitsschädigungen bekannt geworden. Längeres Einwirken von Staubkonzentrationen, die den Expositionsgrenzwert überschreiten, kann zu Beeinträchtigungen der Selbstreinigungskraft der Lunge führen und Veränderung verursachen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Als Erzeugnis ist das Produkt nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen nicht kennzeichnungspflichtig. Obwohl dieses Produkt nicht kennzeichnungspflichtig ist, empfehlen wir, die Sicherheitsratschläge zu beachten. Metalle in kompakter Form, Legierungen, polymerhaltige Gemische und elastomerhaltige Gemische erfordern — obwohl sie nach den Kriterien dieses Anhangs (Anhang I GHS) als gefährlich eingestuft wurden — kein Kennzeichnungsetikett nach diesem Anhang, wenn mit ihnen in der Form, in der sie in Verkehr gebracht werden, keine Gefahr für die menschliche Gesundheit bei Einatmen, Verschlucken oder Hautkontakt und keine Gewässergefährdung verbunden ist . Vielmehr muss der Lieferant den nachgeschalteten Anwendern oder Händlern die Informationen im Sicherheitsdatenblatt bekanntgeben.
2.3 Sonstige Gefahren
Bei Schweiß- und Lötprozessen können Spritzer entstehen, geschmolzenes Metall und UV/ IR Hitze kann Verbrennungen oder Feuer verursachen. IARC und NIOSH sind folgender Meinung: Bei Schweiß- und Lötprozessen gebildete Metalldämpfe und Rauche stehen unter Verdacht Krebs zu verursachen. Das Einatmen von Dämpfen und Rauchen, die beim Schweißen/Löten entstehen, können Gießfieber verursachen. Symptome können nach 4 - 12 Stunden auftreten. (Kopfschmerzen, Schwindel, Trockenheit, Husten, Übelkeit und Fieber). Längeres Einatmen von Dämpfen/Rauchen, die beim Schweißen/Löten entstehen, kann Reizungen der Atemwege verursachen. Schweissrauche (nicht anderweitig spezifiziert) werden vom IARC (International Agency for the Research on Cancer) und vom NIOSH ((National Institute for Occupational Safety and Health) als krebserzeugend betrachtet, ohne weitere Kategorisierung. IARC - International Agency for Research on Cancer NIOSH - National Institute for Occupational Safety and Health