Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
2809-21-4
Name der Chemikalie
(1-Hydroxyethylidene-diphosphonic acid) and its salts
Konzentration
N/A
EC/CAS
220-552-8
Name der Chemikalie
(1-Hydroxyethylidene-diphosphonic acid) and its salts
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-06-03
Produktidentifikator
THERMOTON N
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Neutralisationsmittel
NOTRUFNUMMERN:
INTERNATIONAL: +49 - (0) 6132 - 84463, GBK GmbH (24h - 7d/w - 365d/a
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Dr. Schumacher GmbH
E-Mail-Addresse
post@schumacher-online.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H314
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
Gefahrenhinweise
C - Ätzend Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
R-Sätze
Verursacht Verätzungen.
Gefahrenkategorien
Auf Metalle korrosiv wirkende Stoffe oder Gemische: Met. korr. 1 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautätz. 1B Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenschäd. 1
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Phosphorsäure 1-Hydroxyethan-1,1-diphosphonsäure
Gefahrenpiktogramme
GHS05
Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P390 Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Einstufung und Kennzeichnung aufgrund Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Anhang I Punkt 3.2.3.3.4.2 (pH-Wert)
2.3 Sonstige Gefahren
Keine bekannt.