Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-12-04
Produktidentifikator
Rapid Refloor Part A Polyol
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Industriestandorten [IS]; Polymerzubereitungen und ‐verbindungen [PC32]
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nicht für Verwendung durch Verbraucher [C]
NOTRUFNUMMERN:
VIZ Freiburg
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Dr. Schulze GmbH
E-Mail-Addresse
iroda@generisk.hu
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H304, H319, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H304
May be fatal if swallowed and enters airways
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: Asp. Tox. 1 H304 Aspirationsgefahr, Kategorie 1 Skin Irrit. 2 H319 Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 2 Aquatic Chronic 2 H411 Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1 Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnungselemente nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Gefahrenbestimmende Isopropylnaphthalene Komponenten für die Etikettierung:
Signalwort
GEFAHR
Gefahrenhinweise
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H411 Giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol
Verhütung
vermeiden. P272 Kontaminierte Arbeitskleidung soll am Arbeitsplatz verbleiben. P281 Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden.
Antwort
P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P305+P351 BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang +P338 behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Ergänzende Keine Gefahrenmerkmale:
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch enthält keinen vPvB‐Stoff bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006. Das Gemisch enthält keinen PBT‐Stoff bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006.