Allgemeine Information
Überarbeitet am
2011-01-19
Produktidentifikator
Sensox
CAS-Nr.
15630-89-4
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Biozid Desinfektionsreiniger Waschmittel
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor
NOTRUFNUMMERN:
Beratungsstelle für Vergiftungserscheinungen
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Dr. Schnell Chemie GmbH
E-Mail-Addresse
info@dr-schnell.com
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.1.1 Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Nicht bestimmt 2.1.2 Einstufung gemäß der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG (einschließlich Änderungen). Xn, Gesundheitsschädlich, R22 Xi, Reizend, R41
2.2. Kennzeichnungselemente
2.2.1 Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Nicht bestimmt 2.2.2 Kennzeichnung gemäß der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG (einschließlich Änderungen)
Gefahrenpiktogramme
Xn
Gefahrenhinweise
Gesundheitsschädlich
R-Sätze
22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. 41 Gefahr ernster Augenschäden.
S-Sätze
3 Kühl aufbewahren. 17 Von brennbaren Stoffen fernhalten. 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. 39 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. Zusätze: Natriumcarbonatperoxohydrat
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistent, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006. Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006. Verordnung (EG) Nr. 648/2004 30 % und darüber Bleichmittel auf Sauerstoffbasis unter 5 % anionische Tenside Phosphonate Seife Zeolithe Desinfektionsmittel optische Aufheller