PETRA

Dr. Schnell Chemie GmbH

Überarbeitet am : 2011-01-19

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Gesundheitsrisikobewertung 1
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 1

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2011-01-19

Produktidentifikator

PETRA

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Universalreiniger

1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird

Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

Unternehmensinformationen

Unternehmen

Dr. Schnell Chemie GmbH

E-Mail-Addresse

info@dr-schnell.com, info@dr-schnell.ch

Abschnitt 2

CLP-KLASSIFIZIERUNG

Nicht bestimmt 2.1.2 Einstufung gemäß der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG (einschließlich Änderungen). Xi, Reizend, R41

2.2. Kennzeichnungselemente

2.2.1 Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Nicht bestimmt 2.2.2 Kennzeichnung gemäß der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG (einschließlich Änderungen) Kennzeichnung nach österreichischen Vorschriften (Chemikaliengesetz/Chem V)

Gefahrenpiktogramme

Xi

Gefahrenhinweise

Reizend

R-Sätze

41 Gefahr ernster Augenschäden.

S-Sätze

2) Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. 39 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. (46) Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Zusätze: n.a.

2.3 Sonstige Gefahren

Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistent, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006. Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006. Verordnung (EG) Nr. 648/2004 5 % und darüber, jedoch weniger als 15 % nichtionische Tenside unter 5 % Phosphate Polycarboxylate Duftstoffe BENZISOTHIAZOLINONE METHYLISOTHIAZOLINONE

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