Allgemeine Information
Version
4
Überarbeitet am
2017-03-28
Produktidentifikator
MILIZID
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Reinigungsmittel, sauer
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Es liegen keine Informationen vor
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 61 32 - 8 44 63
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
DR.SCHNELL Chemie GmbH
E-Mail-Addresse
info@dr-schnell.de, sdb@dr-schnell.de
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Richtlinie 1999/45/EG: Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenkategorien
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautreiz. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenreiz. 2 Gefahrenhinweise Verursacht Hautreizungen Verursacht schwere Augenreizung Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG: Die Zubereitung ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Richtlinie 1999/45/EG
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Auf Basis von Prüfdaten.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Inhaltsstoffe in dieser Zubereitung erfüllen nicht die Kriterien für eine Einstufung als PBT oder vPvB . Niedriger pH-Wert kann Gewässer schädigen. pH-Wert beachten.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Gefahrenkategorien: Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautreiz. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenreiz. 2 Gefahrenhinweise: Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenreizung. Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG: Die Zubereitung ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Richtlinie 1999/45/EG.