Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
1310-73-2
Name der Chemikalie
sodium hydroxide
Konzentration
N/A
EC/CAS
215-185-5
Name der Chemikalie
Potassium or sodium hydroxide (20)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2012-04-02
Produktidentifikator
Forex
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Bodenreiniger
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Dr. Schnell Chemie GmbH
E-Mail-Addresse
info@dr-schnell.com, info@dr-schnell.ch
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.1.1 Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Nicht bestimmt 2.1.2 Einstufung gemäß der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG (einschließlich Änderungen) C, Ätzend, R35
2.2. Kennzeichnungselemente
2.2.1 Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Nicht bestimmt 2.2.2 Kennzeichnung gemäß der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG (einschließlich Änderungen) Kennzeichnung nach österreichischen Vorschriften (Chemikaliengesetz/Chem V)
Gefahrenpiktogramme
C
Gefahrenhinweise
Ätzend
R-Sätze
35 Verursacht schwere Verätzungen.
S-Sätze
1/2) Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren. 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 28.a Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. Forex 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). Zusätze: Natriumhydroxid
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistent, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006. Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006. Hoher pH-Wert kann Gewässer schädigen. Verordnung (EG) Nr. 648/2004 5 % und darüber, jedoch weniger als 15 % nichtionische Tenside Phosphonate Duftstoffe HEXYL CINNAMAL LIMONENE LINALOOL