Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
79-14-1
Name der Chemikalie
Glycolic acid
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2012-11-17
Produktidentifikator
Sanitärreiniger
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Sanitärreiniger saures Reinigungsmittel-Konzentrat für gewerbliche Anwendungen
NOTRUFNUMMERN:
Mo - Do, 7 30 - 16 00 Uhr und Fr. 7 30 - 12 45 +49 (2307) 705 -0
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Dr. NÜSKEN CHEMIE GmbH
E-Mail-Addresse
info@drnuesken.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS05 Ätzwirkung Skin Corr. 1B H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. ~ GHS07 Eye Irrit. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG ? @ G ? @ G Xi; Reizend R36/38: Reizt die Augen und die Haut. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. · Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: Xi Reizend
R-Sätze
36/38 Reizt die Augen und die Haut.
S-Sätze
1/2 Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren. 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 28 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser 37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt ist aufgrund der Prüfung seiner sauren/alkalischen Reserve (CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ,Anhang I, Teil 3, Kap. 3.2.3.1 und TRGS 200, 5.2.5 Abs. 2) "nicht ätzend".
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *