Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-185-5/1310-73-2
Name der Chemikalie
sodium hydroxide
Konzentration
2-<5
EC/CAS
205-483-3/141-43-5
Name der Chemikalie
2-aminoethanol
Konzentration
2-<5
Allgemeine Information
Version
3.0/2.0
Überarbeitet am
2023-12-15
Produktidentifikator
Fett Löser
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Reiniger
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
+49 551 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Dr. Becher GmbH
E-Mail-Addresse
info@drbecher.de, sds@dlac-gmbh.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H314, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden
Gefahrenpiktogramme
GHS05
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Natriumhydroxid; 2-Aminoethanol
Gefahrenhinweise
H290 - Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P280 - Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz tragen. P303+P361+P353 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM, Arzt anrufen. P501 - Inhalt/Behälter autorisierter Abfallsammelstelle zuführen. Zusätzliche Hinweise für Endverbraucher P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch enthält keine Stoffe, die aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten sind, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass es keine Stoffe mit endokrin wirkenden Eigenschaften in einer Konzentration von mindestens 0,1 % aufweist.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Korrosiv gegenüber Metallen, Kategorie 1 H290 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 1B H314 Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 1 H318 Wortlaut der H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.