Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-09-18
Produktidentifikator
Hoeka Cleaner
CAS-Nr.
7681-52-9
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Gewerbliche Nutzung,Industrielle Verwendung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
Hersteller / Lieferant
Formatierung SDB
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
DPG BV
E-Mail-Addresse
info@dpgbv.nl, info@mantechbv.nl
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG [DSD] bzw. 1999/45/EG [DPD] N; R51/53 R31 Wortlaut der R-Sätze: siehe unter Abschnitt 16
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Nach den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als gefährlich eingestuft.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG
Gefahrenpiktogramme
N - Umweltgefährlich
R-Sätze
R31 - Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase R51/53 - Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben
S-Sätze
S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S23 - Aerosol nicht einatmen S45 - Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen) S29 - Nicht in die Kanalisation gelangen lassen S62 - Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen S51 - Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden S56 - Dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen
Weitere Informationen
Natriumhypochlorite Lösungen. Vorsicht! Nicht zusammen mit anderen Produkten verwenden. Freisetzung gefährlicher Gase (Chlor) möglich [ Sicherheitsdatenblatt auf anfrage für berufsmäßige Benutzer erhältlich. ]
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Weitere Gefahren ohne Einfluss auf die : Unter normalen Umstände kein.