Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-609-9/1333-86-4
Name der Chemikalie
carbon black
Konzentration
96-99,5%
Allgemeine Information
Version
9
Überarbeitet am
2023-08-17
Produktidentifikator
Carbon Black
Stoffname
Carbon Black
CAS-Nr.
1333-86-4
REACH-Registrierungsnummer
01-2119384822-32-XXXX
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Farbpigment für Strichfarben und Tätowierung
Herstellername
Dominik Georg Luh Technografit GmbH
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Dominik Georg Luh Technografit GmbH
E-Mail-Addresse
LUH@technografit.de
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Nr. 1272/2008 2.1 Klassifizierung von Gefahren
2.2. Kennzeichnungselemente
Keine warnende Kennzeichnung lich.
2.3 Sonstige Gefahren
Der Stoff entspricht nicht den Kriterien für PBT oder vPvB laut der Anlage XIII der Ver- ordnung (EG) Nr. 1997/2006. Der Stoff kann beim Dispergieren ein explosionsfähiges Staub-Luft-Gemisch bilden.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Carbon Black wird gemäß der EU-Richtlinie Nr. 1272/2008 nicht eingestuft. Gefährliche Expositionsarten Einatmen Mechanische Reizung der oberen Luftwege. Kurzfris- tiger Einfluss der großen Staubkonzentration von technischem Kohlestoff kann zeitweilige Beschwer- den in den oberen Luftwegen hervorrufen, welche von Husten und Niesen begleitet werden können. Augenkontakt Große Staubkonzentration kann die Augen reizen. Hautkontakt Langfristiger und wiederholter Kontakt mit dem Pro- dukt kann zum mechanischen Reiz, spröder Haut füh- ren. Verschlucken Keine negativen Wirkungen. 2.2 Kennzeichnung Keine warnende Kennzeichnung gemäß der EU-Richtlinie Nr. 1272/2008 ist erforder- lich. 2.3 Sonstige Gefahren Der Stoff entspricht nicht den Kriterien für PBT oder vPvB laut der Anlage XIII der Ver- ordnung (EG) Nr. 1997/2006. Der Stoff kann beim Dispergieren ein explosionsfähiges Staub-Luft-Gemisch bilden. 3. ZUSAMMENSETZUNG (ANGABEN ZU BESTANDTEILEN) 3.1 Zusammensetzung des Stoffes Chemische Bezeich- nung ЕС # CAS # Massenanteil (%), ppm (nach IUPAC) Kohlenstoff 215-609-9 1333-86-4 96 - 99,5% 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN 4.1 Beschreibung der medizinischen Erste-Hilfe-Maßnahmen Einatmen: Den Betroffenen an die frische Luft brin- gen. Notfalls Atmung wiederherstellen, dabei übli- che Erste-Hilfe-Maßnahmen anwenden. Augenkontakt: Die Augen mit viel Wasser spülen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen. Allgemeine Angaben Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. Bei vollem Bewusstsein Wasser zum Trinken geben. Ei- ner bewusstlosen Person niemals etwas durch den