Allgemeine Information
Version
5
Überarbeitet am
2024-07-10
Produktidentifikator
Semidol
Stoffname
Calciummagnesiumcarbonatoxid
1.3 Synonyme:
halbgebrannter Dolomit, teilgebrannter Dolomit, halbkalzinierter Dolomit, teilkalzinierter Dolomit Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit
1.2 Chemische Bezeichnung:
Calciummagnesiumcarbonatoxid - CaCO3*MgO
CAS-Nr.
83897-84-1
REACH-Registrierungsnummer
01-2119474891-28-0001
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
(die nachfolgende Aufzählung ist beispielhaft und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit) Trinkwasseraufbereitung, Brauchwasseraufbereitung, chemische Industrie
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Von keiner der in Tabelle 1 des Anhangs zu diesem Sicherheitsdatenblatt aufgeführten Verwendungen wird abgeraten
NOTRUFNUMMERN:
089 / 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Dolomitwerk Jettenberg Schöndorfer GmbH
E-Mail-Addresse
schoendorfer@dolomitwerk.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahren-Piktogramme
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs
Signalwort
Gefahren-Piktogramme: Gefahr
Gefahrenhinweise
H315: Verursacht Hautreizungen. H318: Verursacht schwere Augenschäden. H335: Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise
P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P261: Einatmen von Staub/Aerosol vermeiden. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P302+P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser abwaschen. P304+P340: BEI EINTAMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRALE / Arzt anrufen P501: Inhalt/Behälter können in Übereinstimmung mit nationalen Vorschriften entsorgt werden.
2.3 Sonstige Gefahren
Sonstige Gefahren sind nicht bekannt. Teilkalzinierter Dolomit erfüllt nicht die Kriterien für PBT- oder vPvB-Stoffe gemäß Anhang XIII der
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.1.1 Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Reizwirkung auf die Haut (skin irritation 2); H315 Schwere Augenschäden (eye damage 1); H318 Spezifische Zielorgan-Toxizität, einmalige Exposition (STOT SE 3); Expositionsweg: Inhalation; H335 2.1.2 Zusätzliche Informationen Voller Wortlaut der Einstufung (H-Sätze) und Gefahrenhinweise in Abschnitt 16