Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-222-5/1314-13-2
Name der Chemikalie
Zinc oxide; C.I. 77947
Konzentration
10-25%
EC/CAS
220-120-9/2634-33-5
Name der Chemikalie
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
5-10%
EC/CAS
236-671-3/13463-41-7
Name der Chemikalie
Pyrithione zinc
Konzentration
5-10%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2024-02-01
Produktidentifikator
ACTICIDE ICB 3
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Biozid-Produkt zur industriellen Verwendung
NOTRUFNUMMERN:
+41 44 251 51 51, +41 44 251 66 66
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Dolder AG
E-Mail-Addresse
info@dolder.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317, H318, H360D, H373, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder der Zubereitung
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS07 GHS08 GHS09
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Zinkpyrithion 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on
Gefahrenhinweise
Verursacht schwere Augenschäden. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Weitere Informationen
Nur für berufsmäßige Verwender. Vor Gebrauch beiliegendes Merkblatt/Sicherheitsdatenblatt lesen, indem Sie dem QR-Code folgen.
2.3 Sonstige Gefahren
ꞏ PBT-Eigenschaften: keine ꞏ vPvB-Eigenschaften: keine CH (Fortsetzung auf Seite 4) (Fortsetzung von Seite 3)
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
ꞏ nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS08 Gesundheitsgefahr Repr. 1B H360D Kann das Kind im Mutterleib schädigen. STOT RE 2 H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. GHS05 Ätzwirkung Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. GHS09 Umwelt Aquatic Acute 1 H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. Aquatic Chronic 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. (Fortsetzung auf Seite 2) CH (Fortsetzung von Seite 1) GHS07 Skin Sens. 1 H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.