Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
2855-13-2
Name der Chemikalie
3-aminomethyl-3,5,5-trimethylcyclohexylamine
Konzentration
N/A
EC/CAS
100-51-6
Name der Chemikalie
Benzyl Alcohol
Konzentration
N/A
EC/CAS
149-57-5
Name der Chemikalie
2-ethylhexanoic acid
Konzentration
N/A
EC/CAS
202-859-9
Name der Chemikalie
Benzyl alcohol (38)
Konzentration
N/A
EC/CAS
205-743-6
Name der Chemikalie
2-ethylhexanoic acid and its salts with the exception of those specified elsewhere in Annex VI to Regulation (EC) No 1272/2008
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-10-29
Produktidentifikator
DOPOX TYP D - B
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Härter
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Das Produkt ist für den berufsmäßigen Verwender bestimmt
NOTRUFNUMMERN:
GBK Gefahrgut Buero GmbH, Tel. +49 (0) 6132 - 84463
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Dokters International GmbH
E-Mail-Addresse
info@dopox.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H314, H317, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien
Akute Toxizität: Akut Tox. 4 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautätz. 1B Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenschäd. 1 Sensibilisierung der Atemwege/Haut: Sens. Haut 1 Gewässergefährdend: Aqu. akut 1 Gewässergefährdend: Aqu. chron. 1
Gefahrenhinweise
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Verursacht schwere Augenschäden. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Carbomonozyklische, alkylierte Gemische aus Poly-aza-Alkanen, hydriert 1,2-Ethandiamin, N-(2-Aminoethyl)-, Reaktionsprodukte mit Glycidyltolylether 3-Aminomethyl-3,5,5-trimethylcyclohexylamin 3-Aminopropyldiethylamin; N,N-Diethyl-1,3-diaminopropan
Sicherheitshinweise
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
Nur für den berufsmäßigen Verwender.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.