Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
203-375-0/106-22-9
Name der Chemikalie
Citronellol/ (±) 3,7-Dimethyl-6-octen-1-ol
Konzentration
≥1-<5
Allgemeine Information
Version
0002
Überarbeitet am
2019-11-21
Produktidentifikator
Reptix First Aid
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Das Produkt wird als Repellent in der Tierpflege verwendet
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
der Anwendungen Personen, die an Hautsensibilisierungsproblemen leiden, sollten bei keiner Verarbeitung eingesetzt werden, bei der dieses Gemisch gebraucht wird
Hersteller / Lieferant
Dohse Aquaristik GmbH & Co. KG
NOTRUFNUMMERN:
+49(0)2225-94150, +49(0)2225-946494, +49(0)3030686700, +49 (0)30 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Dohse Aquaristik GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
info@dohse-aquaristik.de
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Eye Irrit. 2; H319
Signalwort
Achtung
Produkt definition
Reptix First Aid
Gefahrenhinweise
H319: Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise
P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280: Schutzhandschuhe/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337 + P313: Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501: Inhalt/Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen. Ergänzende Gefahrenmerkmale: EUH208: Enthält Citronellol. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Bezug auf die Gefahrenkategorie „augenreizend der Kategorie 2“ die nach Artikel 17 vorgeschriebenen Kennzeichnungselemente nicht aufweisen, sofern die Verpackung nicht mehr als 125 ml enthält. - Verpackungen, die an die breite Öffentlichkeit abgegeben werden, müssen die Anforderungen nach
Bemerkungen
Die Kennzeichnung für Biozidprodukte muss gemäß Artikel 69 Absatz 2 Verordnung (EU) Nr. 528/2012 folgende Angaben deutlich lesbar und unverwischbar enthalten: - die Bezeichnung jedes Wirkstoffs und seine Konzentration - den Hinweis, ob das Produkt Nanomaterialien enthält - die dem Biozidprodukt von der zuständigen Behörde zugeteilte Zulassungsnummer (N-84836) - Name und Anschrift des Zulassungsinhabers - die Anwendungen, für die das Biozidprodukt zugelassen ist Jeder Werbung ist gemäß Artikel 72 folgender Hinweis hinzuzufügen, der sich von der eigentlichen Werbung deutlich abheben und gut lesbar sein muss: „Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.“
2.3 Sonstige Gefahren
Personen, die an Hautsensibilisierungsproblemen leiden, sollten bei keiner Verarbeitung eingesetzt werden, bei der dieses Gemisch gebraucht wird. Das Produkt ist als deutlich wassergefährdend eingestuft. Dieses Gemisch enthält keine Inhaltsstoffe, die PBT/vPvB klassifiziert sind in Konzentrationen von 0,1% oder höher.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Eye Irrit. 2; H319