Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-578-6/64-17-5
Name der Chemikalie
Ethanol
Konzentration
3-10
EC/CAS
200-712-3/69-72-7
Name der Chemikalie
Salicylic acid
Konzentration
3-10
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-11-27
Produktidentifikator
Taski Sani 4 in 1 SD
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Nur für gewerbliche Anwendung AISE-P305 - Badreiniger. Manuelle Anwendung AISE-P306 - Badreiniger. Sprüh- und Wischanwendung AISE-P314 - Flächendesinfektionsmittel. Manuelle Anwendung AISE-P315 - Flächendesinfektionsmittel. Sprüh- und Spülanwendung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Andere Anwendungen als die genannten sind nicht zu empfehlen
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Diversey Europe Operations BV
E-Mail-Addresse
vpr.de@sealedair.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H314
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Skin Corr. 1B (H314) Metallkorrosion 1 (H290) Einstufung gemäß Richtlinie 1999/45/EC und entsprechender nationaler Gesetzgebung
Gefahrenhinweise
C - Ätzend H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H290 - Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
R-Sätze
R35 - Verursacht schwere Verätzungen.
Signalwort
Gefahr
Enthält
Methanesulfonsäure (Methanesulphonic Acid)
Sicherheitshinweise
P260 - Dampf nicht einatmen. P280 - Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz und Gesichtsschutz tragen. P303 + P361 + P353 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen. P305 + P351 + P338 - BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang vorsichtig mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine weiteren Gefahren bekannt. Das Produkt erfüllt nicht die Kriterien für PBT-oder vPvB in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII.