Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
207-838-8/497-19-8
Name der Chemikalie
Sodium carbonate
Konzentration
10-20
EC/CAS
220-767-7/51580-86-0
Name der Chemikalie
Sodium dichloroisocyanurate dihydrate
Konzentration
1-3
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-01-05
Produktidentifikator
Sun Professional Powder
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Nur für gewerbliche Anwendung AISE-P203 - Geschirrspülmittel. Semiautomatische Anwendung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Andere Anwendungen als die genannten sind nicht zu empfehlen
NOTRUFNUMMERN:
24h Notfallauskunft: Für medizinische Auskünfte
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Diversey Europe Operations BV
E-Mail-Addresse
vpr.de@sealedair.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
EUH031 Skin Corr. 1B (H314) EUH071 Aquatic Chronic 3 (H412)
Signalwort
Gefahr
Enthält
Dinatriummetasilikat-Pentahydrat (Sodium Metasilicate)
Gefahrenhinweise
EUH031 - Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. EUH071 - Wirkt ätzend auf die Atemwege. H412 - Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P260 - Staub nicht einatmen. P280 - Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz und Gesichtsschutz tragen. P303 + P361 + P353 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen. P305 + P351 + P338 - BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang vorsichtig mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine weiteren Gefahren bekannt. Das Produkt erfüllt nicht die Kriterien für PBT-oder vPvB in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII.