Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-185-5/1310-73-2
Name der Chemikalie
sodium hydroxide
Konzentration
>=75
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-07-21
Produktidentifikator
Suma Revoflow Power T55
CAS-Nr.
1310-73-2
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Nur für gewerbliche Anwendung AISE-P202 - Geschirrspülmittel. Automatisierte Anwendung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Andere Anwendungen als die genannten sind nicht zu empfehlen
NOTRUFNUMMERN:
24h Notfallauskunft: Für medizinische Auskünfte
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Diversey Europe Operations BV
E-Mail-Addresse
vpr.de@sealedair.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Das Produkt wurde gemäß Verordnung (EC) 1272/2008 eingestuft und gekennzeichnet. Skin Corr. 1A (H314) EUH071 Einstufung gemäß Richtlinie 1999/45/EC und entsprechender nationaler Gesetzgebung
Gefahrenhinweise
C - Ätzend H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden EUH071 - Wirkt ätzend auf die Atemwege
R-Sätze
R35 - Verursacht schwere Verätzungen.
Signalwort
Gefahr
Enthält
Natriumhydroxid (Sodium Hydroxide)
Sicherheitshinweise
P260 - Staub nicht einatmen P280 - Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz und Gesichtsschutz tragen P303 + P361 + P353 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen P305 + P351 + P338 - BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang vorsichtig mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen
2.3 Sonstige Gefahren
Keine weiteren Gefahren bekannt. Das Produkt erfüllt nicht die Kriterien für PBT-oder vPvB in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII.