Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
201-180-5/79-14-1
Name der Chemikalie
Glycolic acid
Konzentration
3-10
EC/CAS
204-677-5/124-07-2
Name der Chemikalie
Octanoic acid
Konzentration
1-3
Allgemeine Information
Version
02.0
Überarbeitet am
2024-05-22
Produktidentifikator
Divosan OSA-N
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
CIP-Reiniger (Cleaning in Place) für die allgemeine Oberflächendesinfektion zur Desinfektion von Oberflächen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen Nur für industrielle Zwecke
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Andere Anwendungen als die genannten sind nicht zu empfehlen wird SWED - Sektorspezifische Belastung von Arbeitnehmern AISE_SWED_IS_8b_1 AISE_SWED_IS_4_1
NOTRUFNUMMERN:
01 - 406 43 43
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Diversey Europe Operations BV
E-Mail-Addresse
office.at@solenis.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H314, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Einstufung des Stoffes oder Gemisches Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1B (H314) EUH071 Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 (H318) Korrosiv gegenüber Metallen, Kategorie 1 (H290)
Signalwort
Gefahr
Enthält
Salpetersäure (Nitric Acid)
Gefahrenhinweise
H290 - Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. EUH071 - Wirkt ätzend auf die Atemwege.
Sicherheitshinweise
P260 - Dampf nicht einatmen. P280 - Schutzhandschuhe, Schutzkleidung und Augenschutz oder Gesichtsschutz tragen. P303 + P361 + P353 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen. P305 + P351 + P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Verordnung (EU) 2019/1148 - beschränkter Ausgangsstoff für Explosivstoffe.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1B (H314) EUH071 Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 (H318) Korrosiv gegenüber Metallen, Kategorie 1 (H290)