Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
16919-19-0
Name der Chemikalie
Ammonium hexafluorosilicate
Konzentration
N/A
EC/CAS
205-634-3
Name der Chemikalie
Oxalic acid, its esters and alkaline salts
Konzentration
N/A
EC/CAS
240-968-3
Name der Chemikalie
Ammonium hexafluorosilicate
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2013-10-04
Produktidentifikator
Taski Jontec Terrastar F9e
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Nur für gewerbliche Anwendung AISE-P406 - Politurmittel, Imprägniermittel. Manuelle Anwendung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Andere Anwendungen als die genannten sind nicht zu empfehlen
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Diversey Deutschland GmbH & Co. oHG
E-Mail-Addresse
vpr.de@sealedair.com
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Das Produkt ist nach Übereinstimmung mit der Richtlinie 1999/45/EG und den entsprechenden nationalen Rechtsvorschriften eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenhinweise
Xn - Gesundheitsschädlich F - Leichtentzündlich
R-Sätze
R11 - Leichtentzündlich. R38 - Reizt die Haut. R41 - Gefahr ernster Augenschäden. R20/21/22 - Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. R11 - Leichtentzündlich. R38 - Reizt die Haut. R41 - Gefahr ernster Augenschäden. R20/21/22 - Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.
2.2. Kennzeichnungselemente
Xn - Gesundheitsschädlich F - Leichtentzündlich
Enthält
Oxalic acid, Ammoniumhexafluorosilicat, Diammoniumoxalat Monohydrat
S-Sätze
S16 - Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. S22 - Staub nicht einatmen. S26 - Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S 3/7 - Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren. S36/37/39 - Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine weiteren Gefahren bekannt. Das Produkt erfüllt nicht die Kriterien für PBT-oder vPvB in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII.