Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
3648-18-8
Name der Chemikalie
Dioctyltin dilaurate
Konzentration
N/A
EC/CAS
67-56-1
Name der Chemikalie
Methanol
Konzentration
N/A
EC/CAS
222-883-3
Name der Chemikalie
Dioctylzinndilaurat Dioctyl-, Bis(coco-acyloxy)-stannanderivate (2020/1182)
Konzentration
N/A
EC/CAS
200-659-6
Name der Chemikalie
Methanol
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-05-10
Produktidentifikator
Disbothan 222 Fugenprimer
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Grundierung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
bei sachgemäßer Anwendung - keine gen der Anwendung
NOTRUFNUMMERN:
+49615471202
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Disbon GmbH
E-Mail-Addresse
msds@dr-rmi.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H319, H336
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Flam. Liq. 2 H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Eye Irrit. 2 H319: Verursacht schwere Augenreizung. STOT SE 3, Zentralnervensystem H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit ver- ursachen.
2.2. Kennzeichnungselemente
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit ver- ursachen.
Verhütung
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P233 Behälter dicht verschlossen halten. P260 Dampf/Aerosol nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe/ Augenschutz tragen.
Antwort
P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Klei- dungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Propan-2-ol
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder hö- her, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Nur für gewerbliche Anwender.