Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
90-72-2
Name der Chemikalie
2,4,6-tris(dimethylaminomethyl)phenol
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-05-11
Produktidentifikator
DisboADD 903
CAS-Nr.
90-72-2
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Härter
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
bei sachgemäßer Anwendung - keine gen der Anwendung
NOTRUFNUMMERN:
+49613284463 GBK GmbH
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Disbon GmbH
E-Mail-Addresse
msds@dr-rmi.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H314, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Ätzwirkung auf die Haut, Unterkategorie H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut 1C und schwere Augenschäden. Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 H318: Verursacht schwere Augenschäden. Akute Toxizität, Kategorie 4 H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
2.2. Kennzeichnungselemente
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwe- re Augenschäden.
Verhütung
P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P264 Nach Gebrauch Haut gründlich waschen. P280 Schutzhandschuhe/ Augenschutz tragen.
Antwort
P301 + P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen. P305 + P351 + P338 + P310 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfer- nen. Weiter spülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder hö- her, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.