Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
9016-87-9
Name der Chemikalie
4,4'-Methylendiphenyldiisocyanat tech. (Polymeres) MDI, pMDI (in Form atembarer Aerosole, A-Fraktion)
Konzentration
≥25
EC/CAS
200-857-2/75-28-5
Name der Chemikalie
iso-Butan, enthält 0,1% Butadien
Konzentration
≥10
Allgemeine Information
Version
1.0
Überarbeitet am
2023-11-01
Produktidentifikator
duBAUST Montageschaum B2
1.3 Synonyme:
MSP24
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Verwendung durch Verbraucher mit gewerblicher Nutzung
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 30 19 24 0, +49 30 18 41 2 0
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Dichtstofftechnik Müller & Müller GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
kontakt@dubaust.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H222, H229, H315, H317, H319, H332, H334, H335, H351, H373
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H222
Extremely flammable aerosol
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Polymethylenpolyphenylisocyanat
Gefahrenhinweise
H222 Extrem entzündbares Aerosol. H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. H315 Verursacht Hautreizungen. H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen H319 - Verursacht schwere Augenreizung H332 - Gesundheitsschädlich bei Einatmen H334 - Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen H335 - Kann die Atemwege reizen H351 - Kann vermutlich Krebs erzeugen H373 - Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition
Sicherheitshinweise
P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P211 - Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P251 - Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. P308+P313 - BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. 2 P405 - Unter Verschluss aufbewahren. P410+P412 - Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen. P501 - Inhalt/Behälter gemäß den lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften einer Abfallsammelstelle zuführen.
Weitere Informationen
Bei Personen, die bereits für Diisocyanate sensibilisiert sind, kann der Umgang mit diesem Produkt allergische Reaktionen auslösen. Bei Asthma, ekzematösen Hauterkrankungen oder Hautproblemen Kontakt, einschließlich Hautkontakt, mit dem Produkt vermeiden. Das Produkt bei ungenügender Lüftung nicht verwenden oder Schutzmaske mit geeignetem Gasfilter (Typ A1 nach EN 14387) tragen. Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt entspricht nicht den PBT und vPvB Einstufungskriterien Enthält keine PBT/vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XI Komponente Polymethylenpolyphenylisocyanat (9016-87-9) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT- Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB- Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Isobutan (75-28-5) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT- Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB- Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dimethylether (115-10-6) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT- Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB- Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Propan (74-98-6) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT- Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB- Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Das Gemisch enthält keine Stoffe, die aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten sind, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass es keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. 3
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Aerosol, Kategorie 1 H222;H229 Akute Toxizität (inhalativ: Staub, Nebel), Kategorie 4 H332 Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 2 H315 Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 2 H319 Sensibilisierung der Atemwege, Kategorie 1 H334 Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 H317 Karzinogenität, Kategorie 2 H351 1 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Kategorie 3, Atemwegsreizung H335 Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), Kategorie 2 H373 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16