Allgemeine Information
Überarbeitet am
2013-01-08
Produktidentifikator
Hydrosol A170
Stoffname
Hydrocarbons, C9, aromatics
REACH-Registrierungsnummer
01-2119455851-35-0002
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Hydrosol A170 wird als Lösemittel in industriellen Herstellungsprozessen, professionellen Anwendungen und für den Endverbraucher verwendet
NOTRUFNUMMERN:
DHC Solvent Chemie GmbH
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
DHC Solvent Chemie GmbH
E-Mail-Addresse
reinhard.jacobi@dhc-solvent.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H304, H335, H336, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Gefahrenklasse und
Gefahrenkategorien
hinweise Entz. Fl. 3 H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Asp. 1 H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. STOT einm. 3 H335 Kann die Atemwege reizen STOT einm. 3 H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Aqu. chron. 2 H411 Giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
DSD/DPD-KLASSIFIZIERUNG
R10 Xi R37 Xn R65 R66 R67 N R51/53
Weitere Informationen
Den vollständigen Text für die oben genannten Risikosätze finden Sie in Kapitel 16.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Produkt definition
Stoffe: Hydrocarbons, C9, aromatics REACH Registrierungsnr.: 01-2119455851-35-0002
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Hydrocarbons, C9, aromatics REACH Registrierungsnr.: 01-2119455851-35-0002
Gefahrenpiktogramme
GHS02 GHS07 GHS08 GHS09
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H335 Kann die Atemwege reizen. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H411 Giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P501 Inhalt/Behälter der Wiederaufbereitung/Verbrennung zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Mögliche schädliche Wirkungen auf die Umwelt: Hydrocarbons, C9, aromatics ist gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) nicht als PBT- oder vPvB- Stoff zu erachten. Mögliche schädliche physikalisch-chemische Wirkungen: Entzündbare Flüssigkeit. Die Dämpfe sind schwerer als Luft, sie können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden: durch Verteilung in Bodennähe ist eine Rückzündung an entfernten Zündquellen möglich. Fließendes Produkt kann sich elektrostatisch aufladen, entstehende Funken können zu Bränden oder zur Explosion führen. Mögliche schädliche Wirkungen auf den Menschen und mögliche Symptome: Eingeatmete Dämpfe können Benommenheit, Kopfschmerzen, Schwindel und Bewusstseinsstörungen verursachen. Konzentrierte Dämpfe wirken schwach narkotisch. Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.