Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
204-617-8/123-31-9
Name der Chemikalie
1,4-Dihydroxybenzol (790/2009)
Konzentration
<1%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2022-02-28
Produktidentifikator
TopGlue Sekundenkleber
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Cyanacrylathaltiger Klebstoff Nur für gewerbliche Verbraucher
NOTRUFNUMMERN:
24 hour Emergency Contact: +49 (0) 700 24112112 (DFS
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
DFS-DIAMON GmbH
E-Mail-Addresse
info@dfs-diamon.de, armin.aunkofer@dfs-diamon.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H319, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Skin Irrit. 2; H315 Eye Irrit. 2; H319 STOT SE 3; H335 Wortlaut der Gefahrenhinweise: siehe ABSCHNITT 16.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Ethyl-2-cyanacrylat
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H335 Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501 Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
EUH202 Cyanacrylat. Gefahr. Klebt innerhalb von Sekunden Haut und Augenlider zusammen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. EUH208
Enthält
1,4-Dihydroxybenzol; Hydrochinon; Chinol. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.