Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-578-6/64-17-5
Name der Chemikalie
Ethanol
Konzentration
65-<70%
EC/CAS
200-662-2/67-64-1
Name der Chemikalie
acetone
Konzentration
25-<30%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2022-05-10
Produktidentifikator
Silikon- und Wachsentspanner
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Silikon- und Wachsentspanner (Oberflächenmodifikator) Nur für gewerbliche Anwender
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
DFS-DIAMON GmbH
E-Mail-Addresse
info@dfs-diamon.de, armin.aunkofer@dfs-diamon.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H319, H336
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Flam. Liq. 2; H225 Eye Irrit. 2; H319 STOT SE 3; H336 Wortlaut der Gefahrenhinweise: siehe ABSCHNITT 16.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Aceton; Propan-2-on; Propanon
Gefahrenhinweise
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P403+P235 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. P501 Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.