Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
7664-39-3
Name der Chemikalie
Hydrofluoric acid, its normal salts, its complexes and hydrofluorides with the exception of those given in Annex III
Konzentration
N/A
EC/CAS
231-634-8
Name der Chemikalie
Hydrofluoric acid, its normal salts, its complexes and hydrofluorides with the exception of those given in Annex III
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2011-04-20
Produktidentifikator
Beizpaste 3041
NOTRUFNUMMERN:
01705876215 während der normalen Bürozeiten
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Deutsche Derustit GmbH
E-Mail-Addresse
dr.hess@derustit.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H301, H311, H314, H330, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H301
Toxic if swallowed
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. · Verursacht schwere Verätzungen. T ; R 23/24/25 · C ; R 35 · Xi ; R 37 Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS) Lebensgefahr bei Einatmen. · Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Akut Tox. 3 ; H311 · Akut Tox. 2 ; H330 · Akut Tox. 3 ; H301 · Hautätz. 1A ; H314 · STOT einm. 3 ; H335
2.2. Kennzeichnungselemente
Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG Kennbuchstabe/n und Gefahrenbezeichnung/en des Produkts T ; Giftig C ; Ätzend
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
SALPETERSÄURE 12 % ; CAS-Nr. : 7697-37-2 FLUORWASSERSTOFFSÄURE 5 % ; CAS-Nr. : 7664-39-3 SALPETERSÄURE 12 % ; CAS-Nr. : 7697-37-2 FLUORWASSERSTOFFSÄURE 5 % ; CAS-Nr. : 7664-39-3
R-Sätze
23/24/25 Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. 35 Verursacht schwere Verätzungen. 37 Reizt die Atmungsorgane.
S-Sätze
56 Dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. 51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. 27/28 Bei Berührung mit der Haut beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und Haut sofort abwaschen mit viel ... (vom Hersteller anzugeben). 63 Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringen und ruhigstellen. Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS)
Gefahrenpiktogramme
Totenkopf mit gekreuzten Knochen (GHS06) · Ätzwirkung (GHS05)
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H330 Lebensgefahr bei Einatmen. H301 Giftig bei Verschlucken. H311 Giftig bei Hautkontakt. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H335 Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P264 Nach Gebrauch ... gründlich waschen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P320 Besondere Behandlung dringend erforderlich (siehe ... auf diesem Kennzeichnungsetikett). P403/233 Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. P501 Inhalt/Behälter ... zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
K e i n e.