Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
203-905-0/111-76-2
Name der Chemikalie
Ethylene glycol monobutyl ether (EGBE)
Konzentration
2-6
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2026-07-02
Produktidentifikator
Ultrasonic Universal Cleaner Concentrate - Coltene
1.3 Synonyme:
Nicht verfügbar
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Zur Verwendung Herstellerangaben beachten Verwendet davon Es werden keine spezifischen Verwendungen identifiziert, von denen abgeraten wird abgeraten
NOTRUFNUMMERN:
+49 32 211121704, +61 3 9573 3188
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
des Sicherheitsdatenblatts
E-Mail-Addresse
science@topdental.co.uk
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H318, H332
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr H302 - Akute Toxizität (oral), Gefahrenkategorie 4, H318 - Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Gefahrenkategorie 1, H332
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Zusätzliche Erklärung(en) Nicht anwendbar
Verhütung
P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P264 Nach Gebrauch alle freiliegenden äußeren Körperbereiche gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
Antwort
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach P305+P351+P338 Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/Ersthelfer anrufen. P301+P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/Ersthelfer anrufen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P330 Mund ausspülen.
Sicherheitshinweise
Aufbewahrung Nicht anwendbar Entsorgung Inhalt/Behälter gemäß den örtlichen Vorschriften einer zugelassenen Sammelstelle für gefährliche Abfälle oder dem Sondermüll P501 zuführen. Material enthält 2-Butoxyethanol, Alkohol(C9/11)-ethoxylate, TETRASODIUM EDEDATE.
2.3 Sonstige Gefahren
Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken*. Giftig beim Einatmen*. Gefahr kumulativer Wirkungen*. Kann zu Beschwerden der Haut führen*. Irreversibler Schaden möglich*. Gefahr ernster Augenschäden*. *BEGRENZTER BEWEIS REACH - Art.57-59: Das Gemisch enthält keine Substanzen mit sehr hohen Bedenken (SVHC) zum Zeitpunkt des Druckdatums des Sicherheitsdatenblatts. Dieser Stoff/diese Mischung erfüllt nicht die Kriterien für eine Einstufung als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) gemäß Anhang XIII der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission und der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission. Dieser Stoff/diese Mischung erfüllt nicht die Kriterien für eine Einstufung als sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) gemäß Anhang XIII der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission und der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission. Dieser Stoff/diese Mischung erfüllt nicht die Kriterien für eine Einstufung als persistent, mobil und toxisch (PMT) gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2023/707 der Kommission. Dieser Stoff/diese Mischung erfüllt nicht die Kriterien für eine Einstufung als sehr persistent und sehr mobil (vPvM) gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2023/707 der Kommission. Die Substanz/Mischung enthält keine Bestandteile, die gemäß den Kriterien der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission als endokrinschädlich gelten, noch ist sie in der Liste gemäß Artikel 59 Absatz 1 der REACH-Verordnung in Konzentrationen von ≥ 0,1 % (w/w) aufgeführt. Keine weiteren Informationen zur Produktgefährdung.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr H302 - Akute Toxizität (oral), Gefahrenkategorie 4, H318 - Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Gefahrenkategorie 1, H332 1272/2008 [CLP] und - Akute Toxizität (inhalativ), Gefahrenkategorie 4 Änderungen [1] Legende: 1. Geordnet nach Chemwatch; 2. Klassifizierung nach der Verordnung (EU) Nr. 1272/2008 - Anhang VI