Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
204-673-3/124-04-9
Name der Chemikalie
adipic acid
Konzentration
<1
EC/CAS
220-120-9/2634-33-5
Name der Chemikalie
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
<0,036
Allgemeine Information
Version
11.0
Überarbeitet am
2026-04-21
Produktidentifikator
HYDROSOL 252
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Mittel zur Wasseraufbereitung Mittel zur Papierherstellung
NOTRUFNUMMERN:
+34 93 849 6188
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
DERYPOL, S.A HQ
E-Mail-Addresse
regulatory@derypol.com
GHS-Informationen
Signalwort
-
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H412
Harmful to aquatic life with long lasting effects
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
-
Gefahrenhinweise
H412 - Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH208 - Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on; 1,2-Benzisothiazolin-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Andere Gefahren
Im Falle eines Verschüttens kann der Kontakt des Produkts mit Wasser zu stark rutschigen Oberflächen führen. Enthält keine PBT/vPvB-Stoffe 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Das Gemisch enthält keine Stoffe mit endokrinschädlichen Eigenschaften (gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 oder Verordnung 2017/2100 oder Verordnung 2018/605) in einer Konzentration von 0,1 % Komponente Stoffe sind nicht aufgrund endokrin wirkender Dimethyldiallylammoniumchlorid-Acrylamid-Copolymer (26590-05-6) Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 3 H412 Vollständiger Text der H- und EUH-Erklärungen: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Keine weiteren Informationen verfügbar