Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
205-500-4/141-78-6
Name der Chemikalie
acetic acid, ethyl ester
Konzentration
>=50-<=100
EC/CAS
231-072-3/7429-90-5
Name der Chemikalie
Aluminium
Konzentration
>=10-<20
EC/CAS
200-662-2/67-64-1
Name der Chemikalie
acetone
Konzentration
>=1-<10
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-08-07
Produktidentifikator
METALURE A-31010 AE
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
der für SDB
E-Mail-Addresse
msds.eckart@altana.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H319, H336
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 2 H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Augenreizung, Kategorie 2 H319: Verursacht schwere Augenreizung. Spezifische Zielorgan-Toxizität - H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit einmalige Exposition, Kategorie 3, verursachen. Zentralnervensystem
2.2. Kennzeichnungselemente
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Ergänzende : EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Verhütung
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P233 Behälter dicht verschlossen halten. P261 Einatmen von Staub/ Rauch/ Gas/ Nebel/ Dampf/ Aerosol vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen. P370 + P378 Bei Brand: Trockensand, Löschpulver oder alkoholbeständigen Schaum zum Löschen verwenden.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Ethylacetat Aceton
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.