Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
7440-50-8
Name der Chemikalie
Copper
Konzentration
N/A
EC/CAS
61788-45-2
Name der Chemikalie
Amines, hydrogenated tallow alkyl
Konzentration
N/A
EC/CAS
231-159-6
Name der Chemikalie
Copper (nano) [INCI] (11), Colloidal Copper (nano) [INCI] (11)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-08-07
Produktidentifikator
E-900 PG - EAP
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
der für SDB
E-Mail-Addresse
msds.eckart@altana.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H228, H302, H319, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H228
Flammable solid
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Entzündbare Feststoffe, Kategorie 1 H228: Entzündbarer Feststoff. Akute Toxizität, Kategorie 4 H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Augenreizung, Kategorie 2 H319: Verursacht schwere Augenreizung. Kurzfristig (akut) gewässergefährdend, H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. Kategorie 1
CHRONISCH (langfristig)
H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit gewässergefährdend, Kategorie 1 langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H228 Entzündbarer Feststoff. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Verhütung
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P370 + P378 Bei Brand: Zum Löschen verwenden: Spezialpulver für Metallbrände. P370 + P378 Bei Brand: Zum Löschen verwenden: Trockener Sand.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Kupfer
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.