Allgemeine Information
Version
1.00
Überarbeitet am
2020-01-09
Produktidentifikator
3M ESPE KETAC CEM MAXICAP Pulver
CAS-Nr.
65997-17-3
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Dentalprodukt
NOTRUFNUMMERN:
49 (0) 8152-700-0, 49 (0) 171-6515144
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
3M Deutschland GmbH
E-Mail-Addresse
produktsicherheit.dental@mmm.com
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Richtlinie 1999/45/EG: Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
Keine.
Enthält
Bestandteile sind in der Kennzeichnung nicht zu nennen.
Gefahrenhinweise
(R-Sätze) Keine
Sicherheitshinweise
(S-Sätze) Keine Hinweise zur Einstufung / Kennzeichnung: Dieses Produkt ist von der Einstufungs-, Verpackungs- und Kennzeichnungspflicht gemäß der Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG ausgenommen, da es sich um ein Medizinprodukt im Sinne des §3 des Medizinproduktegesetzes handelt, welches entweder invasiv oder unter Körperberührung verwendet wird.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine bekannt.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
CLP VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung: Dieses Produkt ist von der Einstufungs-, Verpackungs- und Kennzeichnungspflicht gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 ausgenommen, da es sich um ein Medizinprodukt im Sinne des §3 des Medizinproduktegesetzes handelt, welches entweder invasiv oder unter Körperberührung verwendet wird. Stoffrichtlinie 67/548/EWG / Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG Dieses Produkt ist gemäß EU Richtlinie 1999/45/EG nicht als Gefahrstoff eingestuft. 2.2. Kennzeichnungselemente CLP VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Stoffrichtlinie 67/548/EWG / Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG Gefahrensymbol(e) Keine. Enthält: Bestandteile sind in der Kennzeichnung nicht zu nennen. Gefahrenhinweise (R-Sätze): Keine. Sicherheitsratschläge (S-Sätze): Keine. Hinweise zur Einstufung / Kennzeichnung: Dieses Produkt ist von der Einstufungs-, Verpackungs- und Kennzeichnungspflicht gemäß der Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG ausgenommen, da es sich um ein Medizinprodukt im Sinne des §3 des Medizinproduktegesetzes handelt, welches entweder invasiv oder unter Körperberührung verwendet wird. 2.3. Sonstige Gefahren Keine bekannt. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen Chemischer Name CAS-Nr. EU Gew. -% Einstufung Verzeichnis Glaspulver 65997-17-3 EINECS 266- > 99 046-0 Den vollständigen Text der hier verwendeten R-Sätze und H-Sätze finden Sie in Abschnitt 16 dieses Sicherheitsdatenblattes. Weitere Hinweise und Anmerkungen zur Einstufung von Inhaltsstoffen finden Sie gegebenenfalls in Abschnitt 2.2. Informationen bezüglich der Expositionsgrenzwerte, der persistenten, bioakkumulierbaren und toxischen (PBT) bzw. der sehr persistenten und sehr bioakkumulierbaren (vPvB) Eigenschaften der Inhaltsstoffe finden Sie in den Abschnitten 8 und 12 dieses Sicherheitsdatenblattes. ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Bei anhaltenden Anzeichen / Symptomen Ärztliche Hilfe hinzuziehen. Hautkontakt: Mit Wasser und Seife abwaschen. Bei Unwohl sein, ärztlichen Rat aufsuchen. Einatmen: Die betroffene Person an die frische Luft bringen. Bei Unwohlsein ärztliche Hilfe hinzuziehen. Verschlucken: Mund ausspülen. Bei Unwohlsein ärztliche Hilfe hinzuziehen. 4.2. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Siehe Abschnitt 11.1. Information über toxikologische Eigenschaften.