Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
25988-97-0
Name der Chemikalie
Polymer of N-Methylmethanamine (EINECS 204-697-4) with (chloromethyl) oxirane (EINECS 203-439-8)/Polymeric quaternary ammonium chloride
Konzentration
2%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-02-02
Produktidentifikator
Grünwasser-Klärer
CAS-Nr.
25988-97-0
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Zur Algenbekämpfung in Gartenteichen
Hersteller / Lieferant
Dennerle GmbH
NOTRUFNUMMERN:
Gesundheit Österreich
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Dennerle GmbH
E-Mail-Addresse
c.gretenkord@dennerle.com
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H411
Toxic to aquatic life with long lasting effects
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] ]] Einstufungsverfahren Aquatic Chronic 2, H411
Umweltgefahren
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Produkt definition
Handelsname/Bezeichnung Grünwasser-Klärer
Gefahrenpiktogramme
GHS09 1.5
Gefahrenhinweise
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Weitere Informationen
Algizide vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen. Bei Berührung mit der Haut mit Wasser und Seife abwaschen. Bei Berührung mit den Augen gründlich mit viel Wasser spülen. Bei anhaltenden Hautreizungen oder anderen Beschwerden Arzt konsultieren.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.