Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-08-03
Produktidentifikator
IDZ Rapid A
1.3 Synonyme:
NA
REACH-Registrierungsnummer
Nicht
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Desinfektion in der Lebensmittelindustrie
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
der Anwendung Nur für gewerbliche Anwender
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Demention GmbH
E-Mail-Addresse
Info@demention.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H319, H336
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 3 // H226 Augenreizung, Kategorie 2 // H319 Spezifische Zielorgan-Toxizität – einmalige Exposition, Kategorie 3 // H336 Vollständiger Text der H/R-Sätze - siehe Abschnitt 2.2.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008)
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
Flüssigkeit und Dampf entzündbar. (H226) Verursacht schwere Augenreizung. (H319) Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. (H336) Allgemeines -
Verhütung
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. (P210) Einatmen von Dampf / Aerosol vermeiden. (P261) Nur im Freien oder gut belüfteten Räumen verwenden. (P271)
Sicherheitshinweise
Schutzhandschuhe/ Augenschutz tragen. (P280)
Antwort
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. (P305+P351+P338) Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. (P337+P313)
Entsorgung
Inhalt/Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen. (P501)
Enthält
Ethanol, Propan-1-ol Weitere Information Biozide vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden. Andere Kennzeichnungen - Anderes WGK: 1 (Anhang 4) VOC -