Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-01-06
Produktidentifikator
China Clay
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
keine
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Deffner & Johann GmbH
E-Mail-Addresse
info@deffner-johann.de
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
China Clay ist nach Verordnung Nr. 1272/2008 und Verordnung EU Kommisssion 2015/830 nicht unter gefährliche Substanzen und Gemische eingeordnet. Kann atembaren Staub mit kristallinischem Quarz enthalten. Eine längere Einatmung mit hoher Staubkonzentration kann die Lungenfunktion negativ beeinflussen. Eine Stauberzeugung soll man vermeiden. Für eine sichere Anwendung sind die Expositionswerte einzuhalten. Arbeitsbedingte Exposition sollte kontrolliert und geregelt werden. Keine Klassifikation nach obigen Verordnungen. Enthält weniger als 1 % atembaren Quarz
2.2. Kennzeichnungselemente
keine Anorganisches Material und erfüllt nicht die Kriterien für PBT oder VPvB nach Anhang XIII von REACH Verordnung EG Nr. 1907/2006 China Clayist ein Unknown or Variable Composition CAS Nr. 1332-48-7 EINEC 310-194-1 Hauptkomponente CAS Nr. 1318-74-7 EINEC 215-286-4