Allgemeine Information
Version
6 / DE
Überarbeitet am
2024-05-08
Produktidentifikator
Eisenoxidrotbraun - Eisenoxidbraun rötlich
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Farbmittel
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 9723 9350-0
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Deffner & Johann
E-Mail-Addresse
info@deffner-johann.de
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Freiwillige Produktinformation in Anlehnung an das Sicherheitsdatenblatt-Format
2.3 Sonstige Gefahren
Staubbelastung *** Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) eingestuft sind. Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die als sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Dieser Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile in Mengen von 0,1 % oder mehr, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 endokrinschädliche Eigenschaften gegenüber dem Menschen aufweisen. Dieser Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile in Mengen von 0,1 % oder mehr, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 endokrinschädliche Eigenschaften gegenüber Nichtzielorganismen aufweisen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Freiwillige Produktinformation in Anlehnung an das Sicherheitsdatenblatt-Format Das Produkt ist nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 nicht als gefährlich eingestuft. 2.2. Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gem. Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 nicht kennzeichnungspflichtig. 2.3. Sonstige Gefahren Staubbelastung *** Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) eingestuft sind. Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die als sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Dieser