Allgemeine Information
Version
(Überarbeitung
Überarbeitet am
2025-09-15
Produktidentifikator
Schnellspachtel
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
[SU] SU21 - Verbraucherverwendungen: Private Haushalte (= Allgemeinheit = Verbraucher) SU22 - Gewerbliche Verwendungen: Öffentlicher Bereich (Verwaltung, Bildung, Unterhaltung, Dienstleistungen, Handwerk) Produktkategorie [PC] PC 9a - Beschichtungen und Farben, Verdünner, Farbentferner
Hersteller / Lieferant
decotric GmbH
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0)5541 7003-64/-41
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
decotric GmbH
E-Mail-Addresse
sds@decotric.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P501 Inhalt/Behälter gemäß den lokalen/regionalen/nationalen Vorschriften der Abfallentsorgung zuführen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieses Gemisch enthält wissentlich keine SVHC-Stoffe >0,1% (https://echa.europa.eu/de/candidate-list-table). Mögliche schädliche Wirkungen auf den Menschen und mögliche Symptome Dieses Produkt enthält keinen Stoff, der gegenüber Nichtzielorganismen endokrine Eigenschaften aufweist, da kein Inhaltstoff die Kriterien erfüllt. Mögliche schädliche Wirkungen auf die Umwelt Dieses Produkt enthält keinen Stoff, der gegenüber Nichtzielorganismen endokrine Eigenschaften aufweist, da kein Inhaltstoff die Kriterien erfüllt. Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.
Weitere Informationen
Das Gemisch weist eine kinematische Viskosität > 20.5 mm²/s auf. Es besteht keine Gefahr der Aspiration und somit ist auch keine Einstufung und Kennzeichnung mit dem Pikogramm GHS08, H304 notwendig.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Keine