Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
7173-51-5
Name der Chemikalie
Didecyldimethylammonium chloride
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-05-06
Produktidentifikator
OBI Schimmel-Entferner
CAS-Nr.
7173-51-5
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Produktkategorien [PC] PC8 - Biozidprodukte (z. B. Desinfektionsmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel) Verwendungsbereiche [SU] SU21 - Verbraucherverwendungen: Private Haushalte (= Allgemeinheit = Verbraucher) SU22 - Gewerbliche Verwendungen: Öffentlicher Bereich (Verwaltung, Bildung, Unterhaltung, Dienstleistungen, Handwerk)
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
decotric GmbH
E-Mail-Addresse
sds@decotric.de
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG Keine
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Keine
2.2. Kennzeichnungselemente
67/548/EWG oder 1999/45/EG)
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
DIDECYL-DIMETHYLAMMONIUM-CHLORID ; CAS-Nr. : 7173-51-5 DIDECYL-DIMETHYLAMMONIUM-CHLORID ; CAS-Nr. : 7173-51-5
S-Sätze
2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. 37 Geeignete Schutzhandschuhe tragen. 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 23.1+2 Dampf / Aerosol nicht einatmen 29 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. 24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Bemerkung Die vorgenannte(n) Gefahrenbestimmende(n) Komponente(n) zur Etikettierung sowie die S-Sätze resultieren aus der Biozidverordnung 528/2012/EG Art.69. Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P280 Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P260 Dampf/Aerosol nicht einatmen. P501 Inhalt/Behälter gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften der Problemabfallentsorgung zuführen. Bemerkung Die vorgenannte(n) Gefahrenbestimmende(n) Komponente(n) zur Etikettierung sowie die P-Sätze resultieren aus der Biozidverordnung 528/2012/EG Art.69.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine