OBI Schimmel-Entferner

decotric GmbH

Überarbeitet am : 2015-05-06

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Gesundheitsrisikobewertung 2
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 1

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

7173-51-5

Name der Chemikalie

Didecyldimethylammonium chloride

Konzentration

N/A

Aufgeführt in

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2015-05-06

Produktidentifikator

OBI Schimmel-Entferner

CAS-Nr.

7173-51-5

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Produktkategorien [PC] PC8 - Biozidprodukte (z. B. Desinfektionsmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel) Verwendungsbereiche [SU] SU21 - Verbraucherverwendungen: Private Haushalte (= Allgemeinheit = Verbraucher) SU22 - Gewerbliche Verwendungen: Öffentlicher Bereich (Verwaltung, Bildung, Unterhaltung, Dienstleistungen, Handwerk)

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

Unternehmensinformationen

Unternehmen

decotric GmbH

E-Mail-Addresse

sds@decotric.de

Abschnitt 2

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG Keine

CLP-KLASSIFIZIERUNG

Keine

2.2. Kennzeichnungselemente

67/548/EWG oder 1999/45/EG)

Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung

DIDECYL-DIMETHYLAMMONIUM-CHLORID ; CAS-Nr. : 7173-51-5 DIDECYL-DIMETHYLAMMONIUM-CHLORID ; CAS-Nr. : 7173-51-5

S-Sätze

2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. 37 Geeignete Schutzhandschuhe tragen. 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 23.1+2 Dampf / Aerosol nicht einatmen 29 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. 24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Bemerkung Die vorgenannte(n) Gefahrenbestimmende(n) Komponente(n) zur Etikettierung sowie die S-Sätze resultieren aus der Biozidverordnung 528/2012/EG Art.69. Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]

Sicherheitshinweise

P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P280 Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P260 Dampf/Aerosol nicht einatmen. P501 Inhalt/Behälter gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften der Problemabfallentsorgung zuführen. Bemerkung Die vorgenannte(n) Gefahrenbestimmende(n) Komponente(n) zur Etikettierung sowie die P-Sätze resultieren aus der Biozidverordnung 528/2012/EG Art.69.

2.3 Sonstige Gefahren

Keine

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