Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
14808-60-7
Name der Chemikalie
Silica, crystalline
Konzentration
N/A
EC/CAS
1305-62-0
Name der Chemikalie
Calcium dihydroxide
Konzentration
N/A
EC/CAS
238-878-4
Name der Chemikalie
Quarz-A-Staub (s. u. TRGS 906)
Konzentration
N/A
EC/CAS
215-137-3
Name der Chemikalie
Calcium hydroxide
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-10-28
Produktidentifikator
Blitzzement
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Produktkategorien [PC] PC9b - Füllstoffe, Spachtelmassen, Mörtel, Modellierton Verwendungsbereiche [SU] SU21 - Verbraucherverwendungen: Private Haushalte (= Allgemeinheit = Verbraucher) SU22 - Gewerbliche Verwendungen: Öffentlicher Bereich (Verwaltung, Bildung, Unterhaltung, Dienstleistungen, Handwerk)
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0)5541 7003-41/-64
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
decotric GmbH
E-Mail-Addresse
sds@decotric.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG Gefahr ernster Augenschäden. Xi ; R 41 · Xi ; R 37/38
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Skin Irrit. 2 ; H315 - Ätzung/Reizung der Haut : Kategorie 2 ; Verursacht Hautreizungen. Eye Dam. 1 ; H318 - Schwere Augenschädigung/-reizung : Kategorie 1 ; Verursacht schwere Augenschäden. STOT SE 3 ; H335 - Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) : Kategorie 3 ; Kann die Atemwege reizen.
2.2. Kennzeichnungselemente
67/548/EWG oder 1999/45/EG) Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen für gefährliche Stoffe und Zubereitungen Xi ; Reizend
R-Sätze
41 Gefahr ernster Augenschäden. 37/38 Reizt die Atmungsorgane und die Haut.
S-Sätze
2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. 22 Staub nicht einatmen. Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme
Ätzwirkung (GHS05) · Ausrufezeichen (GHS07)
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
PORTLANDZEMENT ; CAS-Nr. : 65997-15-1
Gefahrenhinweise
H318 Verursacht schwere Augenschäden. H315 Verursacht Hautreizungen. H335 Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P261 Einatmen von Staub vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz tragen. P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
2.3 Sonstige Gefahren
Mögliche schädliche Wirkungen auf die Umwelt Das Bindemittel Zement reagiert mit Wasser alkalisch. Bei Einbringung in Gewässer oder Kanalisation Erhöhung des pH-Wertes.
Weitere Informationen
Durch die Verwendung von Zement in unserer Rezeptur, der bereits durch den Einsatz von chromatarmen Rohstoffen bei seiner Herstellung weniger als 2ppm (0,0002%) lösliches Chrom VI enthält, entfällt auf unseren Verpackungen das durch die REACh- Verordnung 1907/2006/EG, Anhang XVII, 47., geforderte Ablaufdatum.