Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-05-03
Produktidentifikator
PFPE GREASE
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Schmiermittel, Schmierfette und Trennmittel. For industrial use only
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Es liegen keine Informationen vor
Herstellername
Whitmore
NOTRUFNUMMERN:
§45 - (EG) 1272/2008
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
DEACON / JET-LUBE LLC
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Richtlinie/Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 This mixture is classified as not hazardous according to regulation (EC) 1272/2008 [GHS] Akute orale Toxizität Nicht eingestuft Akute dermale Toxizität Nicht eingestuft Akute Toxizität - Inhalativ (Staub, Nebel) Nicht eingestuft Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Nicht eingestuft Schwere Augenschädigung/Augenreizung Nicht eingestuft
2.2. Kennzeichnungselemente
This mixture is classified as not hazardous according to regulation (EC) 1272/2008 [GHS]
Sicherheitshinweise
Verordnung (EG) §28, Nr. 1272/2008 P280 - Schutzhandschuhe/Schutz-kleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen Einsatzkräfte In Abschnitt 8 empfohlene persönliche Schutzausrüstung verwenden. 6.2. Umweltschutzmaßnahmen Umweltschutzmaßnahmen Darf nicht in die Umwelt freigesetzt werden. Siehe Abschnitt 12 für zusätzliche umweltbezogene Angaben. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Methoden für Rückhaltung Weitere Leckagen oder Verschütten vermeiden, wenn gefahrlos möglich. Verfahren zur Reinigung Mechanisch aufnehmen und in geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen. 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Verweis auf andere Abschnitte Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 8. Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 13.
2.3 Sonstige Gefahren
Es liegen keine Informationen vor Section 3: Composition/Information 3.1 Stoffe Nicht zutreffend. 3.2 Gemische Wortlaut der H- und EUH-Sätze siehe unter Abschnitt 16 Dieses Produkt enthält keine meldepflichtige Eu-gelisteten besonders besorgnis erregende Stoffe (SVHC) in einer Konzentration von >=0,1% (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Artikel 59) Abschnitt 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Einatmen An die frische Luft bringen. Hautkontakt Haut mit Wasser und Seife waschen. Bei Hautreizungen oder allergischen Reaktionen einen Arzt hinzuziehen. Augenkontakt Mit reichlich Wasser mindestens 15 Minuten lang gründlich spülen, dabei das obere und untere Augenlid anheben. Ärztliche Hilfe hinzuziehen. Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen und danach viel Wasser trinken. 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Symptome Keine bekannt. 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Hinweis an den Arzt Symptomatische Behandlung. Abschnitt 5: MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel Brandbekämpfungsmaßnahmen einsetzen, die an die örtlichen Gegebenheiten und das Umfeld angepasst sind. Ungeeignete Löschmittel Es liegen keine Informationen vor. 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Besondere Gefahren, die von dem Stoff ausgehen Thermische Zersetzung kann reizende und giftige Gase und Dämpfe freisetzen. Gefährliche Verbrennungsprodukte Kohlenstoffoxide, Thermische Zersetzung des Produktes oberhalb von 300 °C kann Carbonylfluorid bilden, das sich mit Luft und Feuchtigkeit vereint und zu Fluorwasserstoff und Kohlendioxid hydrolisiert. Sonstige Abbauprodukte von PTFE umfassen; Perfluorisobutylen, Tetrafluorethylen, Hexafluorpropylen, Kohlenmonoxid und Trifluormethan. 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung Löschtrupps müssen umgebungsluftunabhängige Atemschutzgeräte und vollständige Einsatzkleidung tragen. Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Abschnitt 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Personenbezogene Ausreichende Belüftung sicherstellen.