Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-05-17
Produktidentifikator
NEXA LOTTE FRUCHTFLIEGENKÖDER
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Fruchtfliegenfalle
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 800 14 74 74 1 oder +43 (0)1 4064343 (AT
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
DE) Scotts Celaflor GmbH
E-Mail-Addresse
INFO-MSDS@Scotts.com
GHS-Informationen
Signalwort
Kein
Abschnitt 2
Produkt definition
Gemisch
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Nicht eingestuft.
Inhaltsstoff(e) mit unbekannter akuter Toxizität
Das Substrat der Falle enthält keine gesundheitsgefährdenden Inhaltsstoffe. Der Lockstoff enthält zugelassene Lebensmittelzusätze sowie verschiedene Pflanzenextrakt-Zucker und ist nicht gesundheitsgefährdend. Inhaltsstoffe mit nicht bekannter Welche Auswirkungen dieses Material auf die Umwelt hat, wurde Ökotoxizität nach unserem Kenntnisstand nicht in vollem Umfang untersucht. Das Produkt setzt sich jedoch aus schwach toxischen Bestandteilen zusammen. Die Wahrscheinlichkeit, dass ökologisch bedenkliche Bestandteile enthalten sind, ist niedrig. Einstufung gemäß der Richtlinie 1999/45/EG [Zubereitungsrichtlinie] Das Produkt ist gemäß Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen nicht als gefährlich eingestuft.
Klassifizierungen
Nicht eingestuft. Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen R- und H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detaillierte Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Signalwort
Kein Signalwort.
Gefahrenhinweise
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Sicherheitshinweise
Allgemein
Verhütung
Nicht anwendbar.
Antwort
Nicht anwendbar.
Lagerung
Nicht anwendbar.
Entsorgung
Nicht anwendbar.
R-Sätze
Dieses Produkt ist gemäß EU-Gesetzgebung nicht eingestuft.
S-Sätze
S2 - Von Kindern fernhalten. S20/21 - Beim Gebrauch des Produkts nicht essen, trinken oder rauchen. S28 - Bei Berührung mit der Haut sofort mit viel Wasser und Seife abwaschen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Nicht anwendbar.
Anhang XVII – Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Nicht anwendbar.
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten Nicht anwendbar. Verschlüssen auszustattende Behälter
Tastbarer Warnhinweis
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht anwendbar. PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht anwendbar. vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
Andere Gefahren
Keine bekannt.