Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-03-23
Produktidentifikator
Micula
CAS-Nr.
8002-13-9
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Pflanzenschutzmittel Anwendung durch berufliche und nichtberufliche Anwender zulässig
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 800 14 74 74 1 (DE
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
DE) Scotts Celaflor GmbH
E-Mail-Addresse
INFO-MSDS@Scotts.com
GHS-Informationen
Signalwort
Kein
Abschnitt 2
Produkt definition
Gemisch
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Das Produkt ist nicht als gefährlich eingestuft gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 und deren Änderungen. Einstufung gemäß der Richtlinie 1999/45/EG [Zubereitungsrichtlinie] Das Produkt ist gemäss Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen nicht als gefährlich eingestuft. Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen R- und H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Signalwort
Kein Signalwort.
Gefahrenhinweise
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Sicherheitshinweise
Allgemein P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Verhütung
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
Antwort
Nicht anwendbar.
Lagerung
P234 Nur im Originalbehälter aufbewahren.
Entsorgung
P501 Inhalt / Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. SP1 Gewässer nicht verunreinigen mit dem Produkt oder seiner Verpackung.
Anhang XVII – Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Nicht anwendbar.
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten Nicht anwendbar. Verschlüssen auszustattende Behälter
Tastbarer Warnhinweis
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff erfüllt die Kriterien für PBT gemäß der Verordnung Nicht anwendbar. (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII Stoff erfüllt die Kriterien für vPvB gemäß der Verordnung Nicht anwendbar. (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
Andere Gefahren
Keine bekannt.